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Finanzlexikon: handelsregister

handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches Verzeichnis, das sämtliche Kaufleute im Bezirk des Registergerichts (Amtsgericht desselben Ortes wie das übergeordneten Landgerichts, § 8 HGB, § 125 FGG) verzeichnet. Das Registerrecht gehört zum Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit.

Das Handelsregister besteht aus zwei Abteilungen: Die Abteilung A enthält die Personengesellschaften und Einzelkaufleute sowie die juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die Abteilung B die Kapitalgesellschaften. Die Anmeldung zur Eintragung oder Löschung erfolgt in amtlich beglaubigter Form. Die Änderungen (sowie Eintragungen und Löschungen) werden im Bundesanzeiger und in der Regel in einer örtlichen Tageszeitung bekanntgegeben.

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